BGB - die wesentlichen Bestimmungen
Adressaten
- § 13, 14 BGB – Unternehmer – Verbraucher - §§ 1-6 HGB – Kaufleute
Anhang I A und Anhang I B
Die Anhänge I A und I B der VOL/A müssen bei der Erstellung der Vergabeunterlagen von den Vergabestellen beachtet werden. Die in dem Anhang I B anzutreffenden Kategorien sind „privilegiert“, d. h. dass nach § 1 a Nr. 2 VOL/A lediglich die §§ 8 a (Technische Spezifikationen) und 28 a (Bekanntmachungen vergebener Aufträge), nicht aber die übrigen a-§§ anzuwenden sind. Das ist ein erheblicher Vorteil, da das Vergabeverfahren abgesehen von den Ausnahmen der §§ 8 a, 28 a VOL/A „national“ durchgeführt wird. Gleichwohl können aber auch die Verfahren, die Anhang I B betreffen, Gegenstand des Vergabeüberprüfungsverfahrens sein (s.u.). Die CPV-Referenznummern sind unter www.bmwi.de (Vergaberecht) abrufbar – sie müssen in das Bekanntmachungsformular (auch www.bmwi.de oder „simap.eu“) abgerufen werden. Anhänge I A und B (ohne Spalte 4 – (CPV-Referenznummer - bitte Originaltext einsehen) Anhang I A
Allgemeine Geschäftsbedingungen der öffentlichen Hand
Allgemeine Geschäftsbedingungen der öffentlichen Hand
Allgemeine Geschäftsbedingungen der öffentlichen Hand - vgl. § 9 Nr. 2 und 3 VOL/A - Die öffentliche Hand verfügt über eine Anzahl von Vertragsmustern und Allgemeine Geschäftsbedingungen
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